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Was ist Rehabilitation?

 

Abgeleitet vom mittellat. „rehabilitatio“ = Wiederherstellung beinhaltet der Begriff Rehabilitation alle Maßnahmen, die darauf zielen, körperliche, psychische und soziale Folgen einer Behinderung oder einer Aktivitätseinschränkung zu beseitigen, zu mildern oder deren Folgen zu beseitigen. Dazu dienen neben den stationären Reha-Aufenthalten (früher „Kuren“) zunehmend ambulante Rehamaßnahmen.

Von der medizinischen Rehabilitation profitieren nicht nur berufstätige Menschen, sondern auch Kinder und ältere Menschen, die nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen.

Neben der beruflichen Rehabilitation, die den betroffenen Menschen möglichst schnell wieder in den beruflichen Alltag integrieren soll, steht dabei auch eine zügige und effektive Wieder-Eingliederung in den Alltag, die Teilhabe in der Gemeinschaft im Vordergrund.

 

 

Grundlagen

 

Die Grundlagen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind die gesetzlichen Regelungen des SGB V, VI und IX. Hier ist auch die Maßgabe „ambulant vor stationär“ verpflichtend festgehalten.

 

Medizinische Rehabilitation ist immer dann angezeigt, wenn die davor stattgefundene Behandlung (sog. Kurative Therapie) nicht den Erfolg gebracht hat, der notwendig ist und erreichbar erscheint.

Aber auch die Schwere der Erkrankung oder die Ausprägung der Einschränkungen und Defizite durch die Erkrankung können den Reha-Bedarf begründen.

Die primären Ziele medizinischer Rehabilitation sind entsprechend der gesetzlichen Vorgabe, einen Kranken soweit wieder herzustellen, dass er wieder arbeiten kann („Reha vor Rente“) oder nicht pflegebedürftig wird („Reha vor Pflege“).

 

 

Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden von verschiedenen Kostenträgern je nach Zuständigkeit auf Antrag genehmigt. Unsere Partner für die ambulante Rehabilitation sind

·      die Deutsche Rentenversicherung Bund und Mitteldeutschland

·      alle Gesetzlichen Krankenkassen

·      alle Ersatzkassen

·      alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

·      alle Privatkassen und Beihilfestellen

 

Dabei gibt es für die unterschiedlichen Kostenträger auch unterschiedliche Formen der Ambulanten Rehabilitation.

Neben der Art der Reha werden ihr Durchführungsort, Beginn, die Dauer sowie Umfang und Inhalt der Reha-Maßnahme vom Kostenträger im Einvernehmen mit verordnendem Arzt und Versicherten festgelegt.

Nach SGB IX hat der Rehabilitand allerdings ein Wunsch- und Wahlrecht insbesondere bezüglich der ambulanten vs. stationären Durchführung der Reha-Maßnahme.

Entscheidend ist dabei, für jeden Patienten die bestmöglichen Rehabilitationsbedingungen bereits im Vorfeld herauszufinden.

In diesen youtube-Video ist es noch einmal wunderbar erklärt ;)