Ambulante medizinische Rehabilitation führen wir als Partner der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung durch. Dabei gibt es unterschiedliche Formen der Ambulanten Rehabilitation.
Bei Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung oder der Gesetzlichen Krankenkassen und der Notwendigkeit einer intensiven Behandlung im Rahmen einer Reha aufgrund von Erkrankungen am Bewegungsapparat führen wir eine Ambulante ganztägige muskuloskeletale Rehabilitation (Heilverfahren) an 3 bis 5 Tagen pro Woche mit jeweils 4 bis 6 Stunden Therapiezeit durch.
Nach einem Krankenhausaufenthalt mit oder ohne Operation führen wir im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenkassen eine Ambulante Anschlussheilbehandlung (AR) bzw. Anschlussrehabilitation (AHB) durch. Wie bei der Ambulanten Rehabilitation dauern auch diese Maßnahmen zwischen 15 und 20 Therapietage bei 4 bis 6 Stunden Therapie täglich.
Bei Menschen in der orthopädischen Rehabilitation, die eine besondere berufliche Problemlage (BBPL) aufweisen, führen wir eine medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) durch. Die BBPL wird im ärztlichen Aufnahmegespräch und durch bewährte Fragebögen (Assessments) festgestellt. Die Reha-Maßnahme wird wie eine „normale“ medizinische Rehabilitation durchgeführt, jedoch ergänzt durch individuelle berufsspezifische praktische und theoretische Einheiten.
Ist eine Berufsgenossenschaft oder eine Private Krankenversicherung der zuständige Kostenträger, wird eine EAP durchgeführt. Sie umfasst im Normalfall fünf Therapietage pro Woche mit jeweils 2,5 bis 3 Stunden Therapiezeit. mehr