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Das sollten Sie wissen!

Bevor Ihre Therapie beginnen kann, sind wir verpflichtet die Verordnung auf Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen. Liegt uns eine fehlerhafte Verordnung vor, dürfen wir mit der Behandlung nicht beginnen. Die Verordnung müssen Sie von Ihrem Arzt ändern lassen.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

 

Kassenversicherte Patienten 

  • Die Verordnung muss innerhalb von 28-Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden.
  • Bei einem dringlichen Behandlungsbedarf, der vom Arzt auf der Verordnung gekennzeichnet wurde, muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
  • Die Verordnung hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit bei 6 Behandlungen von 3 Monaten, alle Verordnungen ab 6 Behandlungen von 6 Monaten 
  • Unterbrechungen von 14 Tagen sind möglich, darüber hinaus muss ein triftiger Grund vorliegen (Krankheit, Urlaub)
  • Wir sind verpflichtet die gesetzliche Zuzahlung zu kassieren, leisten Sie diese bitte zum 1. Termin. 
  • Sind Sie von Zuzahlung befreit, legen Sie uns bitte Ihr Befreiung von der Zuzahlung vor.                 
  • Terminabsagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin erfolgen.
  • Bei nicht fristgemäßer Absage (unter 24 Stunden), erhalten Sie eine Versäumnisrechnung in Höhe der Behandlungsleistung.                             

 

Patienten mit einer Verordnung/ Berufsgenossenschaft                                                                                                                                                                                                 

  • Die Verordnung muss innerhalb von 7 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden.
  • Die Verordnung hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 4 Wochen.                                         
  • Die Behandlung kann nicht unterbrochen werden, ansonsten erfolgt ein Behandlungsabbruch.
  • Eine Behandlungsunterbrechung ist nach uns vorliegender Genehmigung durch den behandelnden Arzt und der zuständigen Berufsgenossenschaft möglich.
  • Terminabsagen müssen spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn erfolgen, bei nicht fristgerechter Absage erhalten Sie eine automatisierte Ausfallrechnung in Höhe der Behandlungsleistung 

Privat-Patienten

  • Die Verordnung hat keine Beginn-Frist
  • Die Verordnung hat ab Ausstellungsdatum 1 Jahr Gültigkeit.
  • Die Behandlung darf medizinisch sinnvoll unterbrochen werden.
  • Sie bekommen bei der Anmeldung einen Kostenvoranschlag/Honorarvereinbarung, wir empfehlen diesen vor Behandlungsbeginn Ihrer privaten Krankenkasse vorzulegen, damit nachfolgende Kürzungen vermieden werden können.
  • Sie dürfen nicht davon ausgehen, dass Ihre private Versicherung oder Ihre Beihilfekasse unserer Leistungen finanziell komplett übernehmen. Mit einem mehr oder weniger hohem Eigenanteil ist, entsprechend Ihrer Police, zu rechnen.
  • Ihre Rechnung erhalten Sie nach Abschluss der verordneten Therapieserie mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Eine Teilabrechnung bei einer hohen Verordnungsanzahl ist möglich.                               


                           

Das sollten Sie noch wissen!

  • Erscheinen Sie bitte pünktlich zu Ihrer Therapie!

  • Bringen Sie bitte zu jeder Behandlung ein Badehandtuch oder Laken mit!

  • Die erste Behandlung dient der Aufklärung, Befragung und Befundung. Damit Ihr Therapeut diesen Termin effektiv für Sie gestalten kann, füllen Sie bitte vorab Ihren Frage- und Aufklärungsbogen gewissenhaft aus und geben Sie diesen vor der ersten Behandlung ab.

 

Was bedeutet die Abkürzung auf meinem Rezept? 

Auszug aus der Leistungsbeschreibung Physiotherapie 

 

KMT

Massagetherapie 

MLD

Manuelle Lymphdrainage

KG -Gerät

Gerätegestützte Krankengymnastik 

KG ZNS

Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, nach
Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung

KG im Wasser

Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe

MT

Manuelle Therapie

WP

Wärmetherapie